BDF - Überbetrieblicher Dienst Dr. Hingerle GmbH & Co.KG
Die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, kann auch dadurch erfüllt werden, daß der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 oder § 6 verpflichtet. |
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Wer muss sich betreuen lassen |
1999 wurde der BDF gegründet. Seit dieser Zeit haben sich zahlreiche Firmen angeschlossen. Momentan werden mehr als 2000 Unternehmen vom BDF betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut.
Prinzip und Grund für unser besonders günstiges Angebot ist die Aufspaltung der Betreuungstätigkeit in die Betreuung welche direkt vor Ort erforderlich ist (meist nur ein geringer Anteil) und in diejenige, welche auch von unseren Büros aus erledigt werden kann (in der Regel der überwiegende Anteil) und fast immer für alle betreuten Firmen in etwa gleich ist.
Jeder Unternehmer, welcher einen oder mehr als einen Arbeitnehmer hat, ist verpflichtet, sich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben um die Sicherheit seiner Angestellten im Betrieb zu kümmern. Dies bedeutet, dass er die in seinem Betrieb auftretenden gesundheitlichen Probleme kennen muss und auch regelmäßig immer wieder dazu verpflichtet ist, diese zu überdenken. Dabei muss er sich von Gesetz wegen der Hilfe eines Betriebsarztes und der Hilfe eines Sicherheitsingenieurs bedienen. Kontrolliert wird er diesbezüglich in regelmäßigen Abständen von der zuständigen Berufsgenossenschaft. Kümmert sich der Unternehmer nicht um diese Betreuung , so erfolgt ein Zwangsanschluss an den Überbetrieblichen Dienst der Berufsgenossenschaft. Hierzu gibt es zahlreiche Ausführungsvorschriften, welche den Unternehmer jedoch meistes "überfordern", so dass dieser häufig mehr an Leistungen bestellt als unbedingt erforderlich. Zudem ist es für den einzelnen Unternehmer in der Regel sehr kompliziert bzw. fast unmöglich einen Betriebsarzt und auch einen Sicherheitsingenieur zu organisieren und zu bezahlen. Herr Dr. Hingerle, unser Geschäftsführer, arbeitet seit mehr als 30 Jahren auf diesem Gebiet eng mit zahlreichen Unternehmen zusammen. Er kennt die dabei auftretenden Probleme aus langjähriger Erfahrung und hat deshalb für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ein Konzept entwickelt, welches mit einem Minimum an Aufwand und Kosten auskommt. |
Was macht der BDF
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Betreuungen und Untersuchungen: |
Von uns können Sie alle vom Gesetzgeber bzw. von der Berufsgenossenschaft empfohlenen oder vorgeschriebenen Vorsorgen (z.B. für Gabelstaplerfahrer oder für Personen welche am Bildschirm arbeiten) erledigen lassen. Wir machen die Betriebsbegehungen, wir erstellen die Gefährdungsanalysen, leiten die Arbeitssicherheitsausschusssitzungen und helfen bei der jährlich vorgeschriebenen Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. Dazu können Ihre Mitarbeiter zu uns kommen oder wir kommen zu Ihnen in den Betrieb.
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Sonstiges
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Welche Kosten: |
Sehen Sie hierzu auch die ausführlichen Informationen unter "Allgemeine Info zum Arbeitssicherheitsgesetz"
Für die arbeitsmedizinische + sicherheitstechnische Betreuung berechnen wir folgende Verwaltungsgebühren: 16 Euro pro Jahr pro Arbeitnehmer (Bei z.B. 5 Mitarbeitern sind dies 75 Euro pro Jahr.)
12 Euro pro Jahr pro Arbeitnehmer
10 Euro pro Jahr pro Arbeitnehmer
die Hälfte der oben genannten Gebühren |
Wer arbeitet bei uns |
Bei uns arbeiten nur qualifizierte und erfahrene Ärzte mit entsprechenden Sonderausbildungen, qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Medizinisch Technische Assistentinnen und Arzthelferinnen bzw. gleichwertig ausgebildetes Assistenzpersonal. |
Adresse |
BDF - Überbetrieblicher Dienst Dr. Hingerle GmbH & Co.KG Tel: 089/9036110, 9033366, 991880-0 |