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BDF - Überbetrieblicher Dienst Dr. Hingerle GmbH & Co.KG
Arbeitsmedizin - Betriebsmedizin - Arbeitssicherheit


Besonders kostengünstige arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen, insbesondere solcher mit Fahrzeughaltung  wie Transport-,LKW Taxi- und Reiseunternehmen,Taxi aber auch anderer Betriebe wie Lagerhaltung, Verwaltung,  Vertrieb, Wartung, Produktion,Stapler Dienstleistung, Kanzleien, Notariate,Schreibtisch Arztpraxen  und  Einzelhandelsgeschäfte wie Friseure oder Moden- u. Sportartikelverkauf usw. Labor


§ 19 ASIG - Überbetriebliche Dienste
Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit:

 

Die Verpflichtung des Arbeitgebers, Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, kann auch dadurch erfüllt werden, daß der Arbeitgeber einen überbetrieblichen Dienst von Betriebsärzten oder Fachkräften für Arbeitssicherheit zur Wahrnehmung der Aufgaben nach § 3 oder § 6 verpflichtet.

Wer muss sich betreuen lassen

1999 wurde der BDF gegründet. Seit dieser Zeit haben sich zahlreiche Firmen angeschlossen. Momentan werden mehr als 2000 Unternehmen  vom BDF  betriebsärztlich und sicherheitstechnisch betreut.

 

Prinzip und Grund für unser besonders günstiges Angebot ist die Aufspaltung der Betreuungstätigkeit in die Betreuung welche direkt vor Ort erforderlich ist  (meist nur ein geringer Anteil) und in diejenige, welche auch von unseren Büros aus erledigt werden kann (in der Regel der überwiegende Anteil) und fast immer für alle betreuten Firmen in etwa gleich ist.

 

Jeder Unternehmer, welcher einen oder mehr als einen Arbeitnehmer hat, ist verpflichtet, sich entsprechend den gesetzlichen Vorgaben um die Sicherheit seiner Angestellten im Betrieb zu kümmern. Dies bedeutet, dass er die in seinem Betrieb auftretenden gesundheitlichen Probleme kennen muss und auch regelmäßig immer wieder dazu verpflichtet ist, diese zu überdenken. Dabei muss er sich von Gesetz wegen der Hilfe eines Betriebsarztes und der Hilfe eines Sicherheitsingenieurs bedienen. Kontrolliert wird er diesbezüglich in regelmäßigen Abständen von der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Kümmert sich der Unternehmer nicht um diese Betreuung , so erfolgt ein Zwangsanschluss an den Überbetrieblichen Dienst der Berufsgenossenschaft. Hierzu gibt es zahlreiche Ausführungsvorschriften, welche den Unternehmer jedoch meistes "überfordern", so dass dieser häufig mehr an Leistungen bestellt als unbedingt erforderlich. Zudem ist es für den einzelnen Unternehmer in der Regel sehr kompliziert bzw. fast unmöglich einen Betriebsarzt und auch einen Sicherheitsingenieur zu organisieren und zu bezahlen.

Herr Dr. Hingerle, unser Geschäftsführer, arbeitet seit mehr als 30 Jahren auf diesem Gebiet eng mit zahlreichen Unternehmen zusammen. Er kennt die dabei auftretenden Probleme aus langjähriger Erfahrung und hat deshalb für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ein Konzept entwickelt, welches mit einem Minimum an Aufwand und Kosten auskommt.

Was macht der BDF
Betreuungen und  Untersuchungen:

Von uns können Sie alle vom Gesetzgeber bzw. von der Berufsgenossenschaft empfohlenen oder vorgeschriebenen Vorsorgen   (z.B. für Gabelstaplerfahrer oder für Personen welche am Bildschirm arbeiten) erledigen lassen. Wir machen die Betriebsbegehungen, wir erstellen die Gefährdungsanalysen, leiten die Arbeitssicherheitsausschusssitzungen und helfen bei der jährlich vorgeschriebenen Unterweisung Ihrer Mitarbeiter. Dazu können Ihre Mitarbeiter zu uns kommen oder wir kommen zu Ihnen in den Betrieb.
Weiterhin machen wir für Sie die Einstellungsuntersuchungen neuer Mitarbeiter oder die Zwischenuntersuchungen bei Verdacht auf Gefährdungen am Arbeitsplatz und auch die Untersuchungen auf Tropentauglichkeit und ggf. auch die entsprechenden Impfungen.


Für Angehörige von Feuerwehren wird auch die gesetzlich vorgeschriebene Untersuchung nach G26/3 (Feuerwehrtauglichkeit) für das Tragen von schwerem Atemschutz und für Berufstaucher die Untersuchung nach G31 (Berufstauchertauglichkeit) durchgeführt.
Für Gärtner und Mitarbeiter in Baumschulen und Baumbetreuungsbetrieben machen wir die Untersuchungen nach  H9 (Arbeiten in großer Höhe z.B. Kettensägen). Für Personen, welche mit absturzgefährdeten Arbeiten betreut sind machen wir die Untersuchungen nach G41 (z.B. Arbeit auf Elektromasten).

Sonstiges
Welche Kosten:

Sehen Sie hierzu auch die ausführlichen Informationen unter "Allgemeine Info zum Arbeitssicherheitsgesetz"

 

Für die arbeitsmedizinische + sicherheitstechnische Betreuung berechnen wir folgende Verwaltungsgebühren:

16 Euro pro Jahr pro Arbeitnehmer

(Bei z.B. 5 Mitarbeitern sind dies 75 Euro pro Jahr.)


Ab 21 Mitarbeiter ermäßigt sich dieser Beitrag auf  

12 Euro pro Jahr pro Arbeitnehmer


Ab 51 Mitarbeiter ermäßigt sich dieser Betrag auf

10 Euro pro Jahr pro Arbeitnehmer


Hat ein Betrieb eine eigene Sicherheitsfachkraft, so berechnen wir für die betriebsmedizinische Betreuung pro Mitarbeiter nur

die Hälfte der oben genannten Gebühren

Wer arbeitet bei uns

Bei uns arbeiten nur qualifizierte und erfahrene Ärzte mit entsprechenden Sonderausbildungen, qualifizierte Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Medizinisch Technische Assistentinnen und Arzthelferinnen bzw. gleichwertig ausgebildetes Assistenzpersonal.

Adresse

BDF - Überbetrieblicher Dienst Dr. Hingerle GmbH & Co.KG
Am Brunnen 17
85551 Kirchheim bei München
(Siehe auch Organisation, Öffnungszeiten und Wegbeschreibung )

Tel: 089/9036110, 9033366, 991880-0
Fax: 089/9030224
Email: info@bdf-dr.hingerle.de