Kostengünstige arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung von Unternehmen
Sehr geehrte Damen, Sehr geehrte Herren !
Sicherlich wissen Sie, dass alle Unternehmer, auch solche mit nur einem „geringfügig Beschäftigten“, für eine arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung sorgen müssen. Kümmert sich der Unternehmer nicht um diese Betreuung, so erfolgt ein Zwangsanschluss an den überbetrieblichen Dienst der Berufsgenossenschaften. Hierzu gibt es zahlreiche Ausführungsvorschriften, welche den Unternehmer jedoch meist „überfordern“ so dass dieser häufig mehr an Leistungen bestellt als unbedingt erforderlich.
Herr Dr. Hingerle, unser Geschäftsführer, arbeitet seit mehr als 35 Jahren auf diesem Gebiet eng mit zahlreichen Unternehmen zusammen. Er kennt die dabei auftretenden Probleme aus langjähriger Erfahrung und hat deshalb für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung ein neuartiges Konzept entwickelt welches mit einem Minimum an Aufwand und Kosten auskommt.
Die Kosten betragen pro Jahr und pro Arbeitnehmer für die meisten Unternehmer
nur 10 bis 16 Euro + MwSt.
Dies sind Gebühren für Verwaltungsaufwand, Hotline, Seminare und sonstige kleinere Dienstleistungen. Sie werden grundsätzlich in Rechnung gestellt, auch wenn keine Leistungen abgerufen werden.
(16 € bis zu 20 Arbeitnehmern, 12 € ab 20 Arbeitnehmer und 10 € über 50 Arbeitnehmer
Minimum pro Jahr 48 Euro + MwSt.)
Hat ein Unternehmen bereits eine Sicherheitsfachkraft, so entstehen nur die halben Gebühren.
Sie können unsere Leistungen jederzeit mit einer Frist von 6 Monaten zum 30.9. eines laufenden Jahres abbestellen.
Um die Leistungen unseres Dienstes zu bestellen, senden Sie uns bitte eine Anfrage oder rufen Sie uns an. Nennen Sie uns bitte die Zahl Ihrer Arbeitnehmer und Ihr Tätigkeitsgebiet. Sie erhalten dann ein Auftragsformular und anschließend eine Bestätigung für die Berufsgenossenschaft und außerdem einen Fragebogen zu Ihren Betriebsverhältnissen.
Wenn Sie schon Mitglied beim ASD oder einem anderen Dienst sind, so achten Sie auf die Kündigungsfristen. Sie bekommen von uns selbstverständlich eine entsprechende Bestätigung über die neue Mitgliedschaft beim BDF zur Vorlage bei dem anderen Dienst.